DRK-Kiel e.V.

Das Konzept des Betreuten Wohnens

Musikcafé in Schilksee: Tanze mit mir in den Frühling…

Das DRK richtet sich mit seinem Angebot an ältere Menschen, die sich grundsätzlich noch fit fühlen, die Absicherung im Alter jedoch nicht dem Zufall überlassen wollen. Im Einzelfall kann sich das Angebot auch an jüngere Menschen mit speziellen Krankheitsbildern bzw. Behinderungen richten.

Das Betreuungsangebot geht von einem ganzheitlichen Arbeitsansatz aus, der den körperlichen, geistigen und seelischen Bereich des Menschen berücksichtigt und umfasst.

Die Betreuung wird von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erbracht, die sich in einem kontinuierlichen Weiterqualifizierungsprozess befinden. 

Das Konzept des Betreuten Wohnens stößt dann an seine Grenzen, wenn z.B. eine dauernde, schwere Pflegebedürftigkeit oder eine dementielle Erkrankung vorliegt, sodass die medizinische, pflegerische und psychosoziale Versorgung in der Wohnanlage auf Dauer nicht gewährleistet werden kann.

Das Betreuungsangebot gliedert sich in allen Einrichtungen in Grund- und Zusatzleistungen und berücksichtigt die Bereiche Service, Sicherheit und soziale Kontakte. In einigen Einrichtungen werden auch pauschale Sonderleistungen (S. 8) angeboten. Im konkreten Bedarfsfall können die Leistungen innerhalb festgelegter Betreuungszeiten und zu festgelegten Rahmenbedingungen in Anspruch genommen werden.

Bitte beachten Sie bei allen Überlegungen:

Betreutes Wohnen ermöglicht eine Grundsicherung jedoch keine Rundum – Versorgung und ist daher nicht mit einem Alten- und Pflegeheim zu vergleichen.

Das Betreuungsangebot

Die im Folgenden beschriebenen Grund-, Zusatzund Sonderleistungen sind in der "Übersicht Leistungsangebot" den einzelnen Wohneinrichtungen zugeordnet, um eine schnelle Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Die Reihenfolge der Grundleistungen ist in der "Übersicht Leistungsangebot" identisch aufgenommen.

Grundleistungen (Beispiele)

Die Grundleistungen beziehen sich ausschließlich auf den Bereich Service, Sicherheit, soziale Kontakte. Die Erbringung von Pflegeleistungen im Rahmen der Grundleistungen wurde per Gesetz ausgeschlossen. Die Grundleistungen finanzieren sich über eine monatlich zu zahlende Betreuungspauschale und variieren in den einzelnen Wohnanlagen. (siehe "Übersicht Grundleistungen")

1. Beratung und Vermittlung

Es werden feste Bürozeiten bzw. Hausbesuche für Beratungs- und Betreuungsgespräche angeboten. Damit soll die Möglichkeit geschaffen werden, sich individuellen Rat zu holen oder sich in einer persönlichen Problemlage mit einer vertrauten Bezugsperson auszutauschen. Bei Bedarf und auf Wunsch vermitteln die Betreuungskräfte auch an andere Fachberatungsstellen und externe Dienstleister (siehe Zusatzleistungen).

2. Unterstützung in persönlichen Angelegenheiten

Hierzu gehört die konkrete Unterstützung in persönlichen Angelegenheiten wie z. B. die Hilfe beim Schriftverkehr mit Behörden oder das Ausfüllen von Anträgen. 

3. Hilfe im akuten Not- und Bedarfsfall

Dieses Angebot beinhaltet die Erstversorgung im akuten Not- und Bedarfsfall sowie ggf. das Verständigen des Arztes, des Rettungsdienstes und der Angehörigen. Auch die Hilfe beim Packen der Krankenhaustasche gehört dazu.

4. Türkontrolle

In fast allen Wohnanlagen können die Bewohnerinnen und Bewohner, wenn gewünscht, an einer täglichen Türkontrolle teilnehmen, indem sie nach dem Aufstehen die dafür vorgesehene „Hotelkarte“ an ihre Tür hängen. Auf diese Weise kann die Betreuungskraft beim morgendlichen Kontrollgang feststellen, ob es allen gut geht und ggf. Maßnahmen ergreifen, sollte eine Karte nicht herausgehängt sein.

5. Abwesenheitsservice

Bei Abwesenheit durch Urlaub oder Krankenhausaufenthalt werden z.B. die Versorgung der Blumen und die Leerung des Briefkastens übernommen.

6. Mittagstisch

In einigen Wohnanlagen wird ein Mittagstisch als Teil der Grundleistungen angeboten, d.h. es besteht ein Anspruch darauf, auch wenn nur einzelne Bewohnerinnen und Bewohner das Angebot nutzen. In den meisten Wohnanlagen wird der Mittagstisch als Zusatzleistung angeboten, d.h. er wird dann eingerichtet, wenn eine größere Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner es benötigen. In beiden Fällen entstehen Zusatzkosten nur für das Mittagessen selbst.

7. Kleine Hol- und Bringedienste

In fast allen Wohnanlagen werden kleine Hol- und Bringedienste im Notfall oder ggf. zu festgelegten Zeiten als Teil der Grundleistungen angeboten. Diese beinhalten kleinere Besorgungen im näheren Umfeld wie z.B. Gänge zur Apotheke, zur Reinigung oder in den Supermarkt.

8. Begleitdienste

In einigen Wohnanlagen werden Begleitdienste in zeitlich beschränktem Umfang und bei vorhandener Notwendigkeit als Teil der Grundleistungen angeboten. Dazu gehören z.B. das Hinbringen und Abholen vom Arzt im Stadtteil oder die Begleitung zum Mittagstisch.

9. Versorgung im leichten vorübergehenden

Krankheitsfall Dieses Angebot bezieht sich z.B. auf kleine Einkäufe oder die Zubereitung kleiner Mahlzeiten während einer Krankheitsphase. Diese Leistungen werden immer nur vorübergehend erbracht, d.h. für einige Tage in einem akuten und kurzfristigen Krankheitsfall. Liegt eine längere Erkrankung vor, so wird sich das Betreuungsteam in Zusammenarbeit mit einem ambulanten Dienst um eine ärztliche Verordnung bemühen, um eine Versorgung zu gewährleisten.

10. Baden und Duschen

Baden und Duschen sind Zusatzleistungen.

11. Hausnotruf

In einigen Wohnanlagen ist das Hausnotrufgerät – verbunden mit einer externen 24-Stunden Notrufzentrale einschließlich Notfallbereitschaft – Teil der Grundleistungen. In den übrigen Einrichtungen kann der Hausnotruf als Sonder- oder Zusatzleistung eingekauft werden.

12. Freizeitangebote

Gemeint sind Planung, Organisation und Durchführung von Freizeitveranstaltungen, wie z.B. jahreszeitliche Feste, Feiern und Ausflüge, in Zusammenarbeit mit den Bewohnerinnen und Bewohnern. Die Teilnahmegebühr ist gesondert zu entrichten.

13. Service- und Gemeinschaftsräume

In allen Wohnanlagen sind Gemeinschaftsräume bzw. eine öffentliche Begegnungsstätte vorhanden, die für private Veranstaltungen und Treffen

nach vorheriger Terminabsprache genutzt werden können. Desweiteren werden Bewegungsangebote, Gedächtnistraining o.ä. organisiert. In den Serviceräumen werden Dienstleistungsangebote wie Friseur und Fußpflege vorgehalten.

Zusatzleistungen (Beispiele)

Durch das bedarfsgerechte Einkaufen bestimmter Zusatzleistungen ist eine weitergehende Absicherung bei steigendem Betreuungs- oder Pflegebedarf möglich. Die Vermittlung erfolgt durch das Betreuungspersonal. Die Leistungen sind durch ein gesondertes Entgelt direkt mit dem jeweiligen Dienstleistungserbringer abzugelten: 

  • Hausnotruf mit 24 Std. Notfallbereitschaft
  • ambulante Pflege bei vorübergehender Erkrankung (medizinische Behandlungspflege). Abhängig vom Vorliegen einer ärztlichen Verordnung erfolgt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder als Privatzahler.
  • ambulante Pflege im Falle der Pflegebedürftigkeit gemäß Pflegeversicherungsgesetz. Abhängig davon, ob eine Einstufung in die Pflegeversicherung (SGB XI) vorliegt, erfolgt die Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder als Privatzahler.
  • Hol- und Bringedienste sowie Begleitdienste
  • Haushaltshilfen; Essen auf Rädern
  • Pflegehilfsmittel; Mobilitätshilfen (z.B. Physiotherapie)
  • Fuß- und Haarpflege
  • Ehrenamtliche Dienste

Pauschale Sonderleistungen

Bei den Sonderleistungen handelt es sich um ein Leistungspaket, das gegen eine zusätzliche monatliche Pauschale ergänzend zu den Grundleistungen eingekauft werden kann. Diese Möglichkeit besteht zurzeit in den Wohnanlagen Schilksee-Park Rosenhain, Förde-Domizil, Schülperbaum und Walkerdamm. Die pauschalen Sonderleistungen umfassen:

  • Hilfe beim Duschen / Baden 
  • Versorgung im leichten Krankheitsfall
  • Arztbegleitung im Stadtteil
  • Rabattgewährung im Bereich Hausnotruf, Mittagstisch, Ausflugsfahrt 

Im Schülperbaum beschränkt sich das Angebot auf die Hilfe beim Duschen bzw. Baden.

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